Freitag, 29. Februar 2008

der staat und die kinder

aus der neujahrsansprache unserer bundeskanzlerin (2008):
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in den letzten beiden Jahren hat sich noch etwas anderes, etwas sehr Wertvolles verändert: Die Familien sind wieder dahin gerückt, wohin sie gehören: in den Mittelpunkt.
das ist ja wunderbar. und wunderbar ist auch die idee, dass eltern kinderbetreuungskosten in zukunft steuerlich geltend machen können. da denkt man als naiver bürger, das wäre eine zeile mehr in der „anlage kind“: kinderbetreuungskosten ja/nein, wenn ja: wie viel, bitte belegen, etc., fertig.
ja, so denkt man als naiver bürger.
aber man ist ja schließlich in deutschland, dem land mit dem kompliziertesten (und ungerechtesten) steuersystem. und die finanzverwaltung hat es tatsächlich möglich gemacht: die neuen formulare sind so kompliziert, dass sie den normalen deutschen steuerzahler (den, der sich keinen steuerberater leisten kann) perfekt in die irre führen.
zu den kinderbetreuungskosten hat sich der staat nun gleich mehrere zeilen, nämlich die zeilen 61 bis 89 in der „anlage kind“ einfallen lassen, die dadurch nun drei statt zwei seiten hat.
denn warum einfach, wenns auch kompliziert geht.
fakt ist:
kinderbetreuungskosten können abgesetzt werden.
aber:
nur zwei drittel der betreuungskosten können abgesetzt werden, und auch nur maximal 4000 euro pro kind. das wiederum gilt für kinder bis zum 14. lebensjahr. aber das nur, wenn beide eltern erwerbstätig sind oder ein elternteil alleinerziehend und erwerbstätig ist.
ist nur ein elternteil erwerbstätig, kann man betreuungskosten nur für kinder im alter zwischen drei und fünf jahren geltend machen. [warum? warum? warum?] in diesem fall müssen dann die betreuungskosten nicht als werbungskosten, sondern als „sonderausgaben“ aufgeführt werden. und selbstständige müssen die betreuungskosten bitte als „betriebsausgaben“ angeben.
es muss auch darauf geachtet werden, dass die kosten bei doppelverdienern gleichmäßig auf vater/mutter verteilt werden [wozu eigentlich überhaupt dann die „gemeinsame veranlagung“?].
wer das elster-programm benutzt, ist hier ein bisschen im vorteil: er kann so lange rumprobieren, bis die angaben die eingebaute „plausibilitätskontrolle“ passieren. ohne steuer-software sieht man jedoch ziemlich alt aus.
weiterhin werden strenge anforderungen an die nachweise gestellt: verlangt wird nicht nur die rechnung der kindertagesstätte/babysitterin/tagesmutter etc., sondern auch der nachweis darüber, dass die rechnung auch wirklich bezahlt wurde.
etc. etc.
dabei war die idee doch so einfach und so schön.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo, ich bin eine treue Leserin aus der Schweiz und wollte nur mal sagen, freut Euch und seid dankbar.
Hier gibt's fast nichts. Für den Vater EINEN TAG FREI nach der Geburt und mit viel Glück und KOMPLETTER KONTENEINSICHT der Ämter einen kleinen Zuschuss im Monat. Das hilfreichste ist (nach oben gennanter kompletter Blossstellung aller Finanzverhältnisse) einen Nachlass von 20% auf die Pflicht-Krankenkasse.
In Tschechien gibt es einmalig 200 Euro nach der Geburt. Das war's. Deshalb, Ohren steif halten und froh sein!

bienenkönigin hat gesagt…

hallo, treue leserin aus der schweiz, danke für den comment. du hast natürlich recht, wir müssen froh sein. im prinzip ist das ein luxusproblem, das ist mir klar. ich finde es nur witzig, wie aus einer guten idee wieder mal ein super komplizierter gesetzesentwurf und noch kompliziertes steuerrecht wird.
die komplette konteneinsicht ist ja unfassbar. noch unfassbarer, dass der vater nur einen tag frei bekommt!

Lilypie Fünfter Ticker